FahrzeugnutzungVereinsmitgliedern steht die Möglichkeit offen, Fahrzeuge des Vereins für private Zwecke zu nutzen. Die Nutzung wird über den Fahrzeugpaten abgewickelt. In der Regel darf das Fahrzeug nur vom Paten gefahren werden, es sei denn, das Vereinsmitglied ist vom Fahrzeugpaten ausreichend über die Benutzung des Fahrzeuges instruiert worden, sodass bei der Benutzung des Fahrzeuges durch das Vereinsmitglied kein Schaden zu erwarten ist. Die Beurteilung darüber obliegt dem Fahrzeugpaten. Benutzungsentgelte für Vereinsfahrzeuge Derzeit können folgende Fahrzeuge des Vereins zu folgenden Tagsätzen (ausschließlich für Mitglieder) benutzt werden:
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